18. März 2026
Mietwohnung renovieren bei Auszug in München – was ist wirklich Pflicht?

Viele Mieter sind unsicher:
Muss ich meine Wohnung beim Auszug renovieren oder nicht?
Die Antwort: Es kommt darauf an.
Nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist automatisch verpflichtend.
Was zählt zu Schönheitsreparaturen?
Typische Arbeiten beim Auszug:
- Wände und Decken streichen
- Bohrlöcher schließen
- kleinere Schäden ausbessern
Wichtig: Es geht nur um optische Mängel – nicht um komplette Sanierungen.
Wann muss man wirklich renovieren?
Eine Renovierung ist meist nötig, wenn:
- die Wohnung stark abgenutzt ist
- auffällige Farben gestrichen wurden
- Schäden vorhanden sind
Normale Abnutzung ist erlaubt.
Was ist oft nicht verpflichtend?
Viele Klauseln sind unwirksam.
Häufig nicht verpflichtend:
- starre Fristen (z. B. „alle 3 Jahre streichen“)
- komplette Renovierung unabhängig vom Zustand
- professionelle Ausführung zwingend vorgeschrieben
Im Zweifel lohnt sich eine Prüfung.
Was kostet eine Renovierung beim Auszug in München?
Typische Richtwerte:
- einfache Malerarbeiten: ca. 500–2.000 €
- größere Wohnungen: entsprechend mehr
Oft günstiger als Streit mit dem Vermieter.
Typische Fehler beim Auszug
- zu spät anfangen
- schlechte Qualität
- falsche Farben
- Bohrlöcher nicht sauber schließen
Das führt oft zu Problemen bei der Übergabe.
Unsere Empfehlung aus der Praxis
Wenn Unsicherheit besteht: Lieber sauber streichen lassen. Spart Zeit, Stress und Diskussionen.
Gerade in München sind Vermieter oft genau.
Sie ziehen aus und brauchen kurzfristig Hilfe?
Wir unterstützen Sie schnell und zuverlässig bei Malerarbeiten oder auch Entrümpelung.
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